Neun von zehn
fallen durch
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Wir haben 253 Websites gegen den geforderten Standard geprüft. 23 haben bestanden.
Oleksii Kovalenko · 14. September 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurzfassung: von 253 messbaren österreichischen Websites hatten 230 mindestens einen Verstoß gegen WCAG 2.1 Stufe AA — den Maßstab, auf den das Barrierefreiheitsgesetz verweist. Das sind 90,9%. Die Stichprobe war bewusst zugunsten jener Unternehmen verzerrt, die am ehesten bestehen sollten.
Warum wir das gemacht haben
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen oberhalb der Kleinstunternehmensschwelle, erfasste digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten: Onlineshops, Buchungs- und Terminvergabetools, Online-Banking, Telekommunikation, E-Books, Ticketing. Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA. Die Strafen reichen bis 80.000 Euro. Was die Umsetzung konkret bedeutet, beschreiben wir auf unserer Seite zu Barrierefreiheit und BaFG.
Der Österreichische Behindertenrat berichtete, dass 2 von 100 geprüften Websites die Anforderungen erfüllten. Wir wollten wissen, wie das ein Jahr später aussieht — in Segmenten, die sich genau abgrenzen und erneut prüfen lassen.
Was wir geprüft haben, und warum diese drei
| Segment | Herkunft der Liste | Erhoben | Gemessen |
|---|---|---|---|
| Zertifizierte Onlineshops | Öffentliches Verzeichnis des E-Commerce-Gütezeichens | 251 | 206 |
| Wiener Hotels | Namen vom Tourismusverband, Domains ermittelt und verifiziert | 43 | 31 |
| Versandapotheken | Amtliches Fernabsatzregister des BASG | 24 | 16 |
Die Shops sind absichtlich der günstigste Fall. Es handelt sich um Betriebe, die ein Gütezeichen bezahlen und jährlich nach Kriterien zu Anbieterkennzeichnung, Vertragsbedingungen, Zahlung, Rücktritt und Datenschutz nachgeprüft werden. Sie sind die disziplinierteste Gruppe im österreichischen E-Commerce. Wenn sie durchfallen, steht das übrige Feld von über 12.000 Webshops nicht besser da.
Die Apotheken sind überhaupt keine Stichprobe. Dieses Segment ist das vollständige amtliche Register — jede Apotheke Österreichs mit Erlaubnis zum Arzneimittelfernabsatz. Die Abdeckung beträgt 100%.
Die Zahlen
Schlechtestes SegmentAnteil mit mindestens einem Verstoß gegen WCAG 2.1 AA
| Segment | Gemessen | Ohne Befund | Mit Verstößen |
|---|---|---|---|
| Zertifizierte Onlineshops | 206 | 17 | 91,7% |
| Wiener Hotels | 31 | 5 | 26 von 31 |
| Versandapotheken | 16 | 1 | 15 von 16 |
Die Stichproben für Hotels und Apotheken sind klein — 31 und 16 Websites. Wir geben sie bewusst als absolute Zahlen an: ein Prozentwert auf 16 Fällen suggeriert eine Genauigkeit, die es nicht gibt.
Was konkret kaputt ist
| Verstoß | Shops | Hotels | Apotheken |
|---|---|---|---|
| Zu geringer Textkontrast | 80,6% | 54,8% | 75,0% |
| Link ohne zugänglichen Namen | 57,8% | 67,7% | 56,3% |
| Bild ohne Alternativtext | 25,2% | 9,7% | 6,3% |
| Schaltfläche ohne Namen | 23,3% | 6,5% | 6,3% |
| Zoom unterbunden | 15,5% | 6,5% | 31,3% |
Anteil der betroffenen zertifizierten Onlineshops, n = 206
Zwei Befunde stechen heraus.
Fast ein Drittel der Versandapotheken unterbindet das Zoomen. Ein einziges Attribut im Seitenkopf, meist vor Jahren eingebaut, damit ein Layout am Telefon nicht verrutscht. Ausgerechnet auf Apothekenseiten sind jene Menschen überrepräsentiert, die Text vergrößern müssen, um ihn überhaupt lesen zu können.
Links ohne zugänglichen Namen sind bei Hotels am häufigsten — 67,7%. Gemeint sind die Icon-Links: der Pfeil, der die Galerie weiterschaltet, die Lupe, die kleine Weltkugel für die Sprachumschaltung. Visuell selbsterklärend und für einen Screenreader vollkommen stumm, der sie schlicht als „Link“ ansagt.
Wie wir gemessen haben
Jede Website wurde einmal in einem Headless-Browser bei 1440×900 geladen, bekam einen Moment zum Fertigrendern und wurde mit axe-core geprüft, beschränkt auf die Regelsätze WCAG 2.1 A und AA. Die Best-Practice-Regeln von axe haben wir bewusst ausgeschlossen: sie sind guter Rat, aber nicht das, was das Gesetz verlangt, und hätten jede Zahl hier aufgebläht.
45 Messungen haben wir verworfen: 25 Websites antworteten nicht rechtzeitig, 20 lieferten eine Bot-Sperre, eine Ländersperre, eine Wartungsmeldung oder eine Fehlerseite statt der Website. Diese Fälle wurden vollständig aus der Stichprobe entfernt und nicht als „ohne Befund“ gezählt — was erheblich ist, denn als Bestanden gewertet hätten sie das Gesamtergebnis grundlos um mehrere Punkte verbessert.
Was diese Zahl nicht ist
Es ist auch keine Aussage über Rechtsfolgen. Unternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. EUR Umsatz sind als Kleinstunternehmen ausgenommen, und die Unternehmensgröße lässt sich einer Startseite nicht ansehen. Ein Teil der gemessenen Websites ist gar nicht verpflichtet. Das hier ist eine technische Messung gegen einen technischen Standard.
Und wir nennen keine Namen. Die Ergebnisse werden aggregiert veröffentlicht.
Was wir zuerst beheben würden
Wenn Sie eine dieser Websites betreiben, ist die Reihenfolge ziemlich stabil:
- Die Zoom-Sperre entfernen. Ein Attribut. Wenige Minuten Arbeit — und der härteste Punkt auf der Liste.
- Jedem Icon-Link und jeder Icon-Schaltfläche einen Namen geben. Meist ein Attribut je Element, und aus einer stummen Oberfläche wird eine bedienbare.
- Kontraste in den Design-Tokens beheben, nicht Seite für Seite. Kontrastfehler treten gehäuft auf, weil sie aus einer Palettenentscheidung stammen. Palette korrigieren, und hunderte Elemente lösen sich auf einmal.
- Danach mit der Tastatur testen. Alles davor findet eine Maschine. Ob jemand ohne Maus tatsächlich einen Kauf abschließen kann, ist die Frage, die das Gesetz eigentlich stellt — und die beantwortet kein Prüfwerkzeug. Genau diesen Teil prüfen wir im Audit von Hand.
Unsere eigene Website
Wir haben dasselbe Verfahren auf applepie.digital angewendet. Es fand in unserer eigenen Navigation einen Kontrast von 1,97, verursacht durch zwei übereinanderliegende Transparenzwerte — ein Fehler, den ein Prüfwerkzeug findet und ein menschliches Auge nicht. Wir haben ihn behoben und veröffentlichen, was noch offen ist. Diesen Artikel anders zu schreiben wäre eine schlechte Idee gewesen.
Dieser Artikel ist eine technische Messung, keine Rechtsberatung. Ob das Barrierefreiheitsgesetz für Ihr Unternehmen gilt, beantwortet eine qualifizierte österreichische Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Wissen, wo Ihre Website steht?
Wir machen das ordentlich: automatisch und manuell, mit Stundenschätzung je Behebung und einem Plan in sinnvoller Reihenfolge.