Barrierefreiheit
& BaFG

Seit 28. Juni 2025 verlangt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz für erfasste digitale Dienstleistungen WCAG 2.1 Stufe AA. Wir haben 253 österreichische Websites geprüft. Neun von zehn erfüllen das nicht.

90,9%der 253 geprüften österreichischen Websites hatten mindestens einen Verstoß gegen WCAG 2.1 AA
28.06.25seit diesem Tag gilt das Gesetz — die Frist ist abgelaufen
80.000 €höchstmögliche Verwaltungsstrafe für große Unternehmen

Was das Gesetz verlangt

Das Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act in Österreich um. Erfasst sind Dienstleistungen, die online an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden: Webshops und E-Commerce insgesamt, Hotel- und Reisebuchung, Online-Banking, Telekommunikation und Messenger, E-Books sowie Ticketing in der Personenbeförderung.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: Online-Terminbuchung ist auch dann erfasst, wenn die dahinterliegende Dienstleistung es nicht ist. Eine Ordination, ein Studio oder eine Werkstatt mit Terminvergabe auf der Website fällt in den Anwendungsbereich — unabhängig davon, was dort verkauft wird.

Technischer Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA, referenziert über EN 301 549. Unternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. EUR sind als Kleinstunternehmen ausgenommen.

Was wir in Österreich gefunden haben

Statt fremde Zahlen zu zitieren, haben wir im September 2026 selbst gemessen: drei Segmente, 318 Websites, 253 auswertbare Messungen. Bei 230 davon — 90,9% — fand sich mindestens ein Verstoß gegen WCAG 2.1 AA. Das Shop-Segment war bewusst der günstigste Fall am Markt, das Apotheken-Segment überhaupt keine Stichprobe, sondern das vollständige amtliche Register.

Zur vollständigen Studie — Segmente, Methode, was wir verworfen haben und warum, und die Aufschlüsselung nach einzelnen Verstößen.

Diese Zahl ist eine Untergrenze. Automatische Prüfungen finden etwa 20 bis 50 Prozent der Barrieren, und wir haben je Website eine Seite geprüft. Das tatsächliche Bild ist schlechter.
02Wie Sie einsteigen

Vier Einstiege

Beginnen Sie dort, wo es sinnvoll ist. Die Kosten des Audits werden auf die Umsetzung angerechnet, wenn Sie mit uns weitermachen.

Schritt 0 — kostenlos

Schnellprüfung

Ein automatischer Durchlauf über Ihre Website und eine klare Auskunft zur Größenordnung.

  • Automatische Prüfung
  • Grobe Zahl der Verstöße
  • Ob das Gesetz für Sie gilt
Ohne Kosten
Schritt 1

Audit

Automatische und manuelle Prüfung, danach ein Bericht, den Sie direkt an Entwickler weitergeben können.

  • Tastatur, Fokusreihenfolge, Screenreader, Formulare
  • Jeder Verstoß mit Screenshot, Element und WCAG-Kriterium
  • Stundenschätzung je Behebung
  • Priorisiert nach Aufwand und Risiko
Fixpreis · fixe Frist
Schritt 2

Guideline

Für Teams, die selbst umsetzen und dieselben Fehler nicht erneut einbauen wollen.

  • Alles aus dem Audit
  • Spezifikation auf Komponentenebene
  • Farbpalette mit geprüften Kontrastpaaren
  • Abnahmekriterien für Ihre Entwicklung
  • Übergabetermin
Auf Anfrage
Schritt 3

Umsetzung

Wir beheben, prüfen erneut, und Sie veröffentlichen eine Barrierefreiheitserklärung, die auch stimmt.

  • Behebung durch unsere Entwicklung
  • Nachprüfung im Anschluss
  • Entwurf der Barrierefreiheitserklärung
  • Optional jährliche Nachprüfung
Nach dem Audit kalkuliert

Wie wir prüfen

Automatisch. axe-core gegen die Regelsätze WCAG 2.1 A und AA — genau der Maßstab, auf den das Gesetz verweist. Die Best-Practice-Regeln von axe lassen wir bewusst weg: eine aufgeblähte Zahl hilft Ihnen nicht.

Manuell. Bedienung ausschließlich über die Tastatur, sichtbare Fokusreihenfolge, Verhalten mit Screenreader, Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen, Kontrast jedes Farbpaares Ihrer Palette sowie das Verhalten bei reduzierter Bewegung. Hier kommen die Befunde her, auf die es ankommt.

Unsere eigene Website. Wir prüfen applepie.digital bei jedem Deploy mit demselben Verfahren und veröffentlichen die Befunde einschließlich dessen, was noch offen ist. Alles andere wäre bei diesem Angebot unglaubwürdig.

Noch nicht bereit für ein Gespräch? Beginnen Sie mit der kostenlosen BaFG-Selbstprüfung. Sie sagt Ihnen zuerst, ob das Gesetz überhaupt für Sie gilt, und führt Sie dann durch die sieben häufigsten Fehler. Zwanzig Minuten, ohne Scan, ohne Speicherung.

Fragen

Gilt das Gesetz für uns?
Betroffen sind Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme, die erfasste digitale Dienstleistungen anbieten: Onlineshops, Buchungs- und Terminvergabetools, Online-Banking, Telekommunikation, E-Books, Ticketing. Liegen Sie unter beiden Schwellen, sind Sie als Kleinstunternehmen ausgenommen. Wenn Sie unsicher sind, klärt der Audit das als Erstes.
Wir nutzen eine Buchungsmaschine eines Drittanbieters. Ist das unser Problem?
Die Pflicht liegt bei Ihnen als Anbieter der Dienstleistung, auch wenn ein Teil der Oberfläche vom Zulieferer kommt. Wir weisen diese Teile im Bericht gesondert aus: Sie sehen, was Ihr eigenes Team beheben kann und was ein Gespräch mit dem Anbieter braucht — mit den konkreten Verstößen schriftlich, was eine deutlich bessere Verhandlungsposition ist als „bitte barrierefrei machen“.
Können wir nicht einfach selbst einen kostenlosen Checker laufen lassen?
Können Sie, und sollten Sie auch — das dauert fünf Minuten. Automatische Werkzeuge finden verlässlich zwischen 20 und 50 Prozent der Probleme. Sie sagen Ihnen nicht, ob jemand den Checkout mit der Tastatur abschließen kann, ob die Fokusreihenfolge Sinn ergibt oder ob eine Fehlermeldung überhaupt vorgelesen wird. Genau das prüfen wir von Hand, und genau darum geht es im Gesetz.
Wie lange dauert ein Audit?
Der Audit hat einen fest vereinbarten Umfang und eine feste Frist, beides vor Beginn festgelegt. Wie lange die Behebung dauert, hängt vom Befund ab — der Bericht enthält je Punkt eine Stundenschätzung, damit Sie ohne zweites Gespräch planen und budgetieren können.
Zertifizieren Sie uns als gesetzeskonform?
Nein — und seien Sie vorsichtig bei allen, die das behaupten. In Österreich gibt es kein Zertifikat, das eine Website rechtssicher macht. Wir liefern eine technische Prüfung gegen WCAG 2.1 AA, einen Umsetzungsplan und, nach getaner Arbeit, eine Barrierefreiheitserklärung zur Veröffentlichung. Rechtliche Zusicherungen geben wir nicht ab.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt technische Arbeit gegen einen technischen Standard. Ob Ihr Unternehmen erfasst ist und welche Folgen sich daraus ergeben, beantwortet eine qualifizierte österreichische Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Quellen: Sozialministerium und WKO.